Hausbau in den Landkreisen von Rheinland-Pfalz

Wir bieten Ihnen Beratung, Planung und Hausbau in den Landkreisen, großen kreisangehörigen Städten und Kreisfreien Städte des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.

 

Wir planen und bauen Ihr Massivhaus oder Fertighaus in Rheinland-Pfalz auch im Westerwaldkreis

Unsere fundierte Bauberatung bildet die Grundlage für den individuellen und erfolgreichen Hausbau. Während der Bauberatung informieren wir Sie über die verschiedensten Möglichkeiten für den Massivhausbau und besprechen Ihre ganz speziellen Lebens- und Wohnvorstellungen, die wir nämlich auch umsetzen möchten.

In Zusammenarbeit mit unseren Architekten finden wir gemeinsam den Weg zum ganz persönlichen Eigenheim. Während der persönlichen Hausplanung setzen wir Ihre Visionen, Ansprüche und Erwartungen planerisch um und erstellen ein Angebot unter Berücksichtigung der von Ihnen gewünschten Ausstattung und Ausbaustufe.Unsere Bauberatung und Bauplanung erfolgt individuell und unabhängig. Der Hausbau erfolgt durch zuverlässige Bauunternehmen und Handwerker, möglichst aus Ihrer Region.

Ein Landkreis (abgekürzt Lk oder Lkr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft. Er verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung.

Zur Verwaltung des Land-/Kreises ist am Sitz der Gebietskörperschaft (in der „Kreisstadt“) eine Behörde (Landratsamt, Kreisverwaltung, Kreishaus etc.) eingerichtet. Hier hat der Landrat seinen Dienstsitz. Dieser nimmt neben den kommunalen Aufgaben aber auch Aufgaben als untere staatliche Verwaltungsbehörde „als verlängerter Arm des Staates“ (Organleihe) wahr. Im Fall der Vollkommunalisierung werden diese Aufgaben von Landrat und Landratsamt nicht als untere staatliche Verwaltungsbehörde, sondern als übertragene Aufgabe vom Landkreis selbst ausgeführt. So führt er die allgemeine Aufsicht und die Sonderaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden aus. Er kann zum Beispiel auch Leiter des Schulamts und der Kreispolizeibehörde sein.

Zur Deckung ihres Finanzbedarfs erheben die Kreise eine Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden.

Quelle: www.wikipedia.de