Baufinanzierung – Über Zinsbindungen, Schlupflöcher und Notarbesuch
Bevor sich der „Häuslebauer“ endgültig für eine Baufinanzierung entscheidet, muss er sich über eine Vielzahl von Details informieren.
Zum Beispiel sollte er einige Zeit über die Länge der Zinsbindung seiner möglichen Finanzierung nachdenken. Üblicherweise wird zwar mit dem Anbieter eine Sollzinsbindung über zehn Jahre vereinbart. Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten:
Kurzfristige Baufinanzierungen und Cap-Darlehen
Eine kurzfristigere Finanzierung, zum Beispiel über fünf Jahre, kann sinnvoll sein, wenn der Hausbauer darauf setzt, dass die Zinsen für Baugeld in Zukunft niedriger liegen als beim Abschluss.
Hinter dem sogenannten Cap-Darlehen steckt die gleiche Grundannahme. Allerdings besteht hier überhaupt keine Bindung an einen festen Zinssatz, so dass sich Veränderungen des allgemeinen Zinsniveaus direkt auf das Darlehen niederschlagen.
Finanzierungen über 20 oder 30 Jahre – Niedrige Zinsen sichern
Bei längerfristigen Finanzierungen über 15, 20 oder sogar 30 Jahre verteuert sich der Zins. Der Kreditnehmer kann sich so aber auch einen niedrigen Zinssatz über längere Zeit sichern, wenn er mit steigenden Baugeld-Zinsen rechnet. Eine Beratung durch einen Fachmann für Baufinanzierung kann bei der Suche nach der richtigen Zinsdauer natürlich weiterhelfen.
Schlupfloch §489 BGB – Ausstieg nach 10 Jahren
Falls der Immobilienbesitzer bereits eine Baufinanzierung besitzt, aber mit dem Zinssatz unzufrieden ist, bietet sich für ihn nach zehn Jahren ein Schlupfloch: Gemäß §489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat der Kreditnehmer nach zehn Jahren ein Sonderkündigungsrecht. Der Kreditgeber muss ihn aus dem bestehenden Vertrag entlassen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung, also eine Strafzahlung, zu verlangen.
Kapitalbedarf und Notarbesuche – Weitere Details einer Baufinanzierung
Natürlich stehen noch weitere Entscheidungen für den künftigen Hausbesitzer an. Eine passende Immobilie oder ein Bauplatz muss gefunden werden und den Anforderungen des Käufers entsprechen. Darüber hinaus muss der genaue Kapitalbedarf errechnet werden, ausgehend vom Eigenkapital des künftigen Hausbesitzers. Auch hier kann professionelle Hilfe den Prozess erheblich erleichtern. Ganz am Ende aller Bemühungen steht der Gang zum Notar, der den Kauf des Wunschobjekts beglaubigt.